Hier freuen wir uns über eure Ergüsse und natürlich auch über eure Anregungen - können nicht genug sein. Verkappte Inserate schmeissen wir rücksichtslos raus - die finden ihren Platz - richtig geraten! - in der "Schatztruhe", und dort gehören Sie auch hin, dort werden Sie auch gesucht.
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Danke erstmal fuer eure Reaktionen. Habe ein mail an die Zulassungsstelle des Landes geschrieben, mal schaun was da rauskommt. Habe aber von einem Restaurator eine Nachricht erhalten das es seiner Meinung nach nicht moeglich ist dieses Fahrzeug wieder auf die Strasse zu bekommen (da keine Papiere). Aber kann das denn sein? Die Papiere wurden mir bei einem Einbruch zusammen mit meinen saemtlichen anderen Dokumenten gestohlen. Bin ich jetzt dreifach gestraft? Der Volvo wurde uebrigens aus Deutschland geholt, wo er bis 2000 angemeldet war, und wurde zuvor aus Schweden privat importiert. Der Wechselmotor ist nicht aus der selben Serie wie der Originalmotor, allso etwas staerker, aber vom gewicht und von der Bauform nahezu ident. So bitte sagt mir jetzt das ich den guten wieder auf die Strasse bekomme und nicht zum Schrotter bringen muss! Motor koennte ich ja den original relativ leicht wieder beschaffen...Bitte um antwort damit ich wieder gut schlafen kann. Beste Gruesse Martin Music
Das ist auch kein Problem, da es 1. eine Diebstahlsanzeige gibt, 2. Wenn das Fahrzeug bis 2000 in D zugelassen war bekommt man vom Kraftfahrbundesamt in Flensburg eine Bestätigung (über die Fahrgestellnummer), mit den Daten der letzten Zulassung u.s.w. 3. Wenn aus dieser Bestäigung hervorgeht daß der andere Motor schon in D eingebaut war sollte es auch kein Problem sein diesen legal in Österreich zu genehmigen. 4. Schlimmstenfalls braucht man von Volvo eine Bestätigung, daß dieser Motor üblicherweise in diese Fahrzeugtype eingebaut wurde (ich nehme an es ist ein B 20 Motor statt einem B 18 drinnen - problematisch wird es nur wenn er zusätzlich getunt ist, wie ander Vergaser oder so).
AW:AW:AW:Keine Papiere Teil 2 vor 21 Jahren, 1 Monat
Genau es ist ein b20b drinnen statt einem b18a ist ein doppelvergaser, der normalerweise im 121s verbaut wurde, aber kein tuning. nehmen die herren von der zulassungsstelle das so genau? Ich meine sollte ich probieren zuerst den wagen so durchzubringen und im falle einer beanstandung erst die kollegen von volvo anschreiben? Auf jedenfall danke fuer die hilfe bisweilen, bin jetzt wieder beruhigt.... Ist ja nicht besonders motivierend ein auto restaurieren zu wollen bei dem man nicht genau weis ob man irgendwann auch mal damit fahren kann. soda, beste Gruesse aus Linz Martin
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