AW:AW:AW:AW:AW:AW:Pickerl alle 2 Jahre (1 Leser) (1) Gast
Hier freuen wir uns über eure Ergüsse und natürlich auch über eure Anregungen - können nicht genug sein. Verkappte Inserate schmeissen wir rücksichtslos raus - die finden ihren Platz - richtig geraten! - in der "Schatztruhe", und dort gehören Sie auch hin, dort werden Sie auch gesucht.
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AW:AW:AW:AW:AW:Pickerl alle 2 Jahre vor 17 Jahren, 1 Monat
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass hier so viele Außenstehende Fragen haben denn die meisten hier sind doch bei einem Mitgliedsclub der Dachorganisation und haben Austro Classic aboniert. Trotzdem danke für die Auskunft.
AW:AW:AW:AW:AW:AW:AW:Pickerl alle 2 Jahre vor 16 Jahren, 5 Monaten
Einen Oldtimer gibt es GESETZLICH gesehen nicht bei uns in Österreich , es gibt nur erhaltenswürdige Kraftfahrzeuge das bedeutet das Auto ist aus irgend einem Grund entweder etwas ganz besonders oder es ist einfach nur älter als 30 Jahre..... Vom Gesetzgeber wurde festgehalten dass die Firma Eurotax in Klosterneuburg die sogenannte Approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge führt und gegen Gebühr von etwa 30,- Euro auch Auszugsweise bestätigt ob ein Auto jetzt in dieser Liste drinnen ist oder nicht. Ist ein Auto noch nicht in dieser Liste kann man sich an den sogenannten Beirat für historische Kraftfahrzeuge wenden und die bitten darüber abzustimmen ob dieses Fahrzeug eingetragen wird oder nicht. Das heißt auch dass es PRINZIPIELL möglich wäre ein Auto das jünger ist als 30 Jahre in diese Liste eintragen zu lassen, aber.... DAS wurde bislang noch NIE gemacht (auch kein Porsche GT oder sonstwas, entweder über 30 bzw. 25 Jahre bei alter Regelung oder gar nicht)!! Nachfragen diesbezüglich kann ich gerne beantworten da ich das sehr intensiv besprochen haben mit einem der vorsitzenden dieses Beirates, dem Hr. Dipl.Ing. Dieter Karl vom BMVIT. Ich habe einen Daihatsu Charade G10 Erstzulassung in Wien im September 1981, dieses Fahrzeug konnte ich als erhaltenswürdig einstufen typisieren lassen weil ich darauf bestand dass das Baujahr zählt weil es ja auch so drinnen steht und eben NICHT die Erstzulassung. Mein Auto lief im Dezember 1980 in Osaka in Japan vom Band dieses habe ich mir vom Importeur schriftlich bestätigen lassen und somit waren, nachdem mein Auto in diese approbierte Liste für historische Kraftfahrzeuge eingetragen wurde, alle rechtlichen Grundlagen soweit geregelt. Ab wann ist ein pkw ein oldtimer? Ganz einfach:
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