AW:AW:Was gilt als historisch wertvoll? (1 Leser) (1) Gast
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Was gilt als historisch wertvoll? vor 16 Jahren, 4 Monaten
Hallo, und eine kurze Frage, ohne gleich in die Youngtimer-Ecke abgestellt zu werden. Dass ein Fahrzeug mit einem Baujahr nach dem 01.01.1981 erst 30 Jahre später nach seinem Baudatum als historisches Fahrzeug/Oldtimer in Ö typisiert werden kann, ist mir klar. Wie verhält es sich nun mit den so genannten "historisch wertvollen" Fahrzeugen bzw. wie ist dies nun genau definiert? Im vergleich zu einem als "historisches KFZ" zugelassenen Fahrzeug? Wenn ich zB ein originales Rallyefahrzeug von 1988 mit Straßenzulassung von einem Werksmuseum erstehe und es nach Ö einführen möchte? Geht das prinzipiell oder ist es ebenfalls mit Beschränkungen/Auflagen versehen? Und wenn ja, wie können die aussehen? Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße aus Wien!
AW:Was gilt als historisch wertvoll? vor 16 Jahren, 4 Monaten
Hallo, wenn das Fahrzeug keine österr. Papiere hat, ist es in Österreich nicht genehmigungsfähig, da es 1988 auch schon als Neufahrzeug einen Kat haben mußte. D.h. nach der derzeitigen Auslegung ist es auch im Jahr 2018 nicht genehmigungsfähig, da es den österr. Standard von 1988 nicht erfüllt. Es gibt bei der Genehmigung (KFG, im Gegensatz zum EU-Zollrecht) keine Raritätenklausel, es gilt einzig und allein das Baujahr und die Originalität als Kriterium.
AW:AW:AW:Was gilt als historisch wertvoll? vor 16 Jahren, 4 Monaten
Hallo, bezüglich kat-loser Fahrzeuge aus den Baujahren nach 1987 ist das so, die können - nach derzeitigem Stand - nie in Österreich zugelassen werden. Sinngemäß ähnlich verhält es sich z.B. bei Sicherheitsgurten oder orangen Blinkern, auch ein histor. Fahrzeug muß die österr. Standards seines Baujahres erfüllen. Ein Kfz nach 1980 (Typisierung >>normal<<, also nicht historisch) muß derzeit beim Import zumindest einen geregelten Kat aufweisen, der >>wirksam<< ist, d.h. man braucht nicht zwingend irgendein spezielles Gutachten (wie hier fälschlich in einem anderen Posting behauptet wird), sondern der gemessene Lambda-Wert muss innerhalb der zulässigen Grenzen (0,97 - 1,03) liegen. Das Problem bei solchen Fahrzeugen (besonders aus den Baujahren 1981 - 1990) liegt aber häufig auch bei anderen Bestimmungen, die sie nicht erfüllen (z.B. Sicherheitsgurte, Bremssysteme). Bezüglich Dieselfahrzeuge weiß ich über die entsprechenden Bestimmungen nicht bescheid (weil ich mich 1. nur mit histor. Fahrzeugen beschäftige und 2. kein Dieselfan (im PKW) bin).
AW:AW:AW:AW:Was gilt als historisch wertvoll? vor 16 Jahren, 4 Monaten
Hallo und nochmals vielen Dank für erneute ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich habe zwar mehrer Jahrbücher des ÖMVV, allerdings genau diese Kleinigkeiten (zB Lambdawerte) darin nicht gefunden. Zu der Anmerkung mit den Sicherheitsgurten und den Bremssystemen, denke ich sollte das bei Fahrzeugen zwischen 1980 und 1990 ein eher untergeordnetes Problem sein. Dies wird ja damals schon Stand der Technik gewesen sein im Vergleich zu deutlich älteren Fahrzeugen wie zB meinem MG B Roadster von 1967, der keine Kopfstützen und auch nur Beckengurte als österr. Fahrzeug hat. Die Dieselfrage war rein Interessensmäßig, da es einerseits auch wirklich historische Diesel-KFZ (Mercedes) gibt und andererseits es interessant wäre, wie diese vom Gesetzgeber behandelt werden. Nochmals Danke und schönen Grüße aus Wien!
AW:AW:AW:AW:AW:Was gilt als historisch wertvoll? vor 16 Jahren, 4 Monaten
Hallo, da steht deshalb nichts im ÖMVV-Jahrbuch drinnen, weil es ja eigentlich kein Oldtimerthema ist (das alles mit Baujahr nach 1980). Technische Standards: ca. 1984/85 wurde relativ viel geändert, daher kann es bei Baujahren davor schon Probleme geben, die heutigen Standards zu erreichen.
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